Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 1028 Empfang schriftlicher Mitteilungen bei unbekanntem Aufenthalt

ZPO § 1028 Empfang schriftlicher Mitteilungen bei unbekanntem Aufenthalt

[ Auszug: (1) Ist der Aufenthalt einer Partei oder einer zur Entgegennahme berechtigten Person unbekannt, gelten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, s ... ]